Schulbehörde verweigert behinderten Kindern fast sechsmal so häufig die Wunschschule wie anderen Kindern
Eine erneute Anfrage in der Bürgerschaft (siehe Bürgerschaftsdrucksache 21/16947) brachte es an den Tag: Während nur 5,5% aller Kinder ihre Wunschschule in Klasse eins und fünf nicht erhalten, sind es bei den behinderten Kindern 31%.
Diese Diskriminierung widerspricht in skandalöser Weise der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen, deren 10. Jahrestag die Schulbehörde vor einem Monat feierte.
Vorschulkinder mit einer Behinderung werden gezwungen, ihre Grundschule zu verlassen
In der Antwort auf die o.g. Bürgerschaftsanfrage behauptet der Schulsenator, dass „vor allem die jeweils individuellen Entwicklungsbedingungen in die Abwägung einer Aufnahmeentscheidung mit einbezogen“ werden. Genau das Gegenteil praktiziert die Schulbehörde. So dürfen mindestens drei behinderte Kinder nach Beendigung der Vorschulklasse nicht in die erste Klasse ihrer Grundschule übergehen. Für die individuelle Entwicklung dieser Kinder wäre es besonders wichtig, weiterhin in gewohnter Umgebung zusammen mit Freunden lernen zu können. Viele betroffene Eltern und LehrerInnen haben sich an die Initiative Gute Inklusion gewandt, weil die Entscheidung der Schulbehörde gerade „die jeweils individuellen Entwicklungsbedingungen“ ihrer Kinder vollständig ignoriert.
Die Schulbehörde will Kosten bei der Schulweghilfe für behinderte Kinder einsparen
Die Schulbehörde hat in allen der Initiative bekannten Fällen entschieden, dass die Kinder mit einer Behinderung die nächstgelegene Schwerpunktschule besuchen müssen, auch wenn ihre Eltern wegen der „individuellen Entwicklungsbedingungen“ ihres Kindes eine andere Schwerpunktschule gewählt haben. Dabei geht es ausschließlich um die Kostenminderung bei der Schulweghilfe und nicht um das Kindeswohl.
Die Schulbehörde trifft rechtswidrige Entscheidungen
Der Initiative Gute Inklusion liegen mehrere Beispiele vor, bei denen die Schulbehörde rechtswidrige Entscheidungen getroffen hat, die gegen das Hamburger Schulgesetz, die entsprechende behördliche Richtlinie und Handreichung sowie gegen einen Beschluss des Hamburger Verwaltungsgerichts zum Thema nächstgelegene Schwerpunktschule verstoßen.
Das Schulwahlrecht der Eltern von behinderten Kindern muss gestärkt werden
Die Initiative Gute Inklusion fordert von der Schulbehörde die Beendigung der Diskriminierung von Kindern mit einer Behinderung. Sie fordert Maßnahmen, die darauf zielen, das Schulwahlrecht der Eltern von Kindern mit einer Behinderung zu stärken:
• Schwerpunktschulen müssen – wie bis 2017 üblich – pro Klasse nicht nur zwei sondern bis zu vier Kinder mit einer Behinderung aufnehmen können.
• Die Aufnahme von Kindern mit einer Behinderung in für sie geeignete Schulen, die nicht Schwerpunktschulen sind, muss ausgeweitet werden.
• Die Kosten für die Schulweghilfe dürfen nicht Priorität vor dem Elternwunsch haben.
Liebe Alle,
passt perfekt auf unsere Situation:
Kind explizit und aus gutem Grund auf die besser geeignete (allerdings 2km weiter entfernte) Schwerpunktschule in die Vorschule gegeben. Vor allem die baulichen Voraussetzungen und der übergreifende Unterricht war ausschlaggebend. Warum Vorschule an der Schule: Das Kind soll sich eingewöhnen können und muss zum Start der ersten Klasse keine Doppelbelastung bewältigen.
Natürlich wurde mit Aufnahme in der Vorschule klargestellt, dass es keinen Automatismus für den Übergang in die erste Klasse gibt.
Nun haben wir trotz Schulwunsch und Härtefall (Bauliche Gegebenheiten) fand eine Zuweisung an eine vollständig ungeeignete Schwerpunktschule (näher, aber große Wegstrecken und schlechte Verbindungswege auf dem Schulgelände, Sporthalle ohne Rolli-WC) für ein Kind mit Bewegungseinschränkung, welches sich zwingend mit Gehstöcken bewegen muss, durchgeführt…
Widerspruchsverfahren läuft.