Diskriminierung von Kindern mit einer Behinderung bei der Schulanmeldung
Schulbehörde schränkt willkürlich das Schulwahlrecht für Eltern von behinderten Kindern ein.
Hamburger Eltern können seit 2010 darüber entscheiden, ob ihr Kind mit einer Behinderung an einer Sonderschule oder einer allgemeinen Schule angemeldet wird. Sie können aber ihr Kind nicht an jeder allgemeinen Schule, sondern nur an sogenannten Schwerpunktschulen anmelden. Da nur jede sechste allgemeine Schule eine Schwerpunktschule ist, wird das Wahlrecht für Eltern von behinderten Kindern deutlich eingeschränkt.
Wie alle anderen Eltern suchen auch sie die für ihr Kind am besten geeignete (Schwerpunkt-)Schule aus und melden es dort an. Wenn ihre Wunschschule die zu ihrem Wohnsitz nächstgelegene Schwerpunktschule ist, wird ihr Wunsch in aller Regel erfüllt. Haben die Eltern aber eine andere Schwerpunktschule gewählt, wird ihr Wunsch in der Regel nicht erfüllt und ihr Kind muss die nächstgelegene Schwerpunktschule besuchen.
Diese Praxis verstößt in den meisten der uns bekannten Fälle gegen das Hamburger Schulgesetz, die entsprechende behördliche Richtlinie und Handreichung. Sie verstößt ebenfalls gegen einen Beschluss des Hamburger Verwaltungsgerichts vom 19.7.17.
Die Schulbehörde beschneidet damit willkürlich das Schulwahlrecht für Eltern von behinderten Kindern und diskriminiert damit massiv Kinder mit einer Behinderung.
Elternwünsche von behinderten Kindern werden mehrfach so oft abgelehnt wie von anderen Kindern
Der Schulsenator veröffentlichte in einer Presseerklärung, dass bei den Anmeldungen für Klasse 5 der weiterführenden Schulen nur 6% aller Elternwünsche nicht erfüllt wurden. Er verschwieg, dass der Anteil von nichterfüllten Elternwünschen bei den Kindern mit einer Behinderung um ein Mehrfaches höher ist. Allein die Fälle, die der Initiative Gute Inklusion bekannt sind, ergeben eine Quote von über 20% Ablehnung der Elternwünsche ( Der Schulsenator weigerte sich, eine Schriftliche Kleine Anfrage aus der Bürgerschaft nach der Zahl der nichterfüllten Erstwünsche von Eltern mit einem behinderten Kind zu beantworten (Drucksache 21/16868)).
Das Schulwahlrecht der Eltern von behinderten Kindern muss gestärkt werden
Die Initiative Gute Inklusion fordert von der Schulbehörde die Beendigung der Diskriminierung von Kindern mit einer Behinderung. Sie fordert Maßnahmen, die darauf zielen, das Schulwahlrecht der Eltern von Kindern mit einer Behinderung zu stärken:
➢ Schwerpunktschulen müssen – wie bis 2017 üblich – pro Klasse nicht nur zwei sondern bis zu vier Kinder mit einer Behinderung aufnehmen können.
➢ Die Aufnahme von Kindern mit einer Behinderung in für sie geeignete Schulen, die nicht Schwerpunktschulen sind, muss ausgeweitet werden.
➢ Die Kosten für die Schulweghilfe dürfen nicht Vorrang vor dem Elternwunsch haben.