Erfolgreicher Protest: Schulwahlrecht für Kinder mit Behinderung verbessert
Im letzten Jahr lehnte die Schulbehörde den Schulwunsch für eine inklusive Schule in Klasse 1 und Klasse 5 bei jedem dritten behinderten Kind ab. Das waren fast sechsmal so viel Ablehnungen wie bei allen anderen Kindern.
Gegen diese Diskriminierung von behinderten Kindern forderten über dreißig Behinderten- und Sozialverbände, Vereine betroffener Eltern, Kinderschutzbund, Lehrer- und Schulleitungsverbände und weitere Organisationen in einem gemeinsamen Aufruf: „Gleiches Recht auf Schulwahl für Eltern von Kindern mit Behinderung“.
Dieser Protest und nachfolgende Gespräche mit dem Schulsenator waren erfolgreich, wie die diesjährigen Anmeldezahlen zeigen (s. Bürgerschaftsdrucksachen 22/41 und 22/96).
Erweiterte Auswahlmöglichkeiten und die Verbesserung der Schulweghilfe haben dazu geführt, dass die Ablehnung der Schulwünsche für behinderte Kinder von über 30% auf 10% deutlich verringert wurden.
Diese Ablehnungsquote ist allerdings noch immer deutlich höher als bei den Kindern ohne Behinderung, die unter 6% liegt.
1 s. Bürgerschaftsdrucksachen 22/41 und 22/96