Volksini-Erfolg

Die Volksinitiative war erfolgreich dank vieler UnterstützerInnen

Die Volksinitiative hatte mithilfe ihrer vielen UnterstützerInnen innerhalb und außerhalb der Schulen in nur drei Monaten fast 25.000 Unterschriften gesammelt, die am 3. Mai 2017 beim Senatsamt abgegeben wurden. Zu den UnterstützerInnen gehören eine Vielzahl von aktiven Eltern, SchülerInnen und PädagogInnen sowie dreiundzwanzig Organisationen. In der Bürgerschaft haben sich DIE LINKE und die FDP hinter die Forderungen der Volksinitiative gestellt. Auch die CDU hat sich für eine Erhöhung der Lehrerstellen für die Inklusion ausgesprochen.

 

Die Volksinitiative hat hart und fachkompetent verhandelt

Die Verhandlungen mit den Fraktionsvorsitzenden der SPD und der Grünen zogen sich dreieinhalb Monate bis Mitte Dezember 2017 hin. In über dreißig Verhandlungsstunden hat sich die Volksinitiative fachkompetent und hartnäckig für die Verbesserung der Inklusion für Hamburgs SchülerInnen eingesetzt.
Am 17.12.17 einigten sich die Volksinitiative und die Fraktionsvorsitzenden der SPD und der Grünen auf einen Kompromiss.

 

Am 20.12.2017 beschloss die Hamburger Bürgerschaft folgende Einigung. (1)

Über 300 PädagogInnen und TherapeutInnen für die Inklusion
  • Über dreihundert LehrerInnen, SonderpädagogInnen, ErzieherInnen, SozialpädagogInnen, TherapeutInnen und Pflegekräfte kommen schrittweise zusätzlich in Hamburgs Schulen beginnend im Schuljahr 2017/18 mit den Klassenstufen VSK,1, 5,11.

Verbesserungen für den Bereich Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung
  • Für SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung wird die Personalzuweisung um ein Viertel schrittweise erhöht, beginnend im nächsten Schuljahr mit den Klassenstufen VSK,1 und 5.

Mehr Doppelbesetzung für SchülerInnen mit einer Behinderung
  • Die Personalzuweisung wird beginnend mit den Jahrgängen VSK, 1, 5,11 ab nächstem Schuljahr schrittweise so erhöht, dass bei drei SchülerInnen mit einer Behinderung in einer Klasse eine durchgängige qualifizierte Doppelbesetzung möglich ist.

Endlich Therapie und Pflege auch in der Inklusion
  • In ca. dreißig allgemeinen Schulen mit mindestens fünf SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung werden ab Schuljahrbeginn 2018/19 in gleichem Umfang Therapie- und Pflegestunden für SchülerInnen mit einer Behinderung bereitgestellt wie in den entsprechenden speziellen Sonderschulen. Diese Schulen erhalten auch zeitnah Pflege- und Therapieräume. Damit wird das bisher formale Recht auf Inklusion jetzt auch für Kinder mit Therapie- und Pflegebedarf zu einem realen Recht.

Mehr Räume für SchülerInnen mit einer Behinderung
  • Unsere Forderung nach zusätzlichen Räumen für Pflege, Therapie, Psychomotorik und Gruppenarbeit im Umfang von 8m² pro SchülerIn mit einer Behinderung wird bis zum Schuljahrbeginn 2018/19 ins Musterflächenprogramm übernommen und im Zuge von Neu- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen schrittweise umgesetzt.

100 Millionen für barrierefreie Schulen
  • In den nächsten zehn Jahren werden insgesamt mindestens 100 Mio Euro für barrierefreie Schulen zur Verfügung gestellt. Davon stehen in den nächsten sechs Jahren mindestens 35 Millionen Euro für die Herstellung von Barrierefreiheit im Gebäudebestand einschließlich der Außenanlagen zur Verfügung.

 

1. Der Beschluss der Bürgerschaft kann unter www.gute-inklusion.de/download heruntergeladen werden.