Inklusion in HH

Die Geburtsurkunde von 2009: Inklusionsbeschluss ohne Finanzierung

Die Hamburger Bürgerschaft beschloss im Oktober 2009 einstimmig, im Schulgesetz das uneingeschränkte Rechte auf schulische Inklusion zu verankern.
Mit diesem Beschluss wurde die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit einer Behinderung in Hamburg schulrechtlich umgesetzt.

Im selben Monat beschloss die Bürgerschaft jährlich 35 Millionen Euro für das – später gescheiterte – Primarschulprojekt – im Hamburger Haushalt einzuplanen.

Keine der Bürgerschaftsparteien kam auf die Idee, dass die Umsetzung der schulischen Inklusion ein sehr viel anspruchsvolleres Vorhaben ist und eine entsprechende konzeptionelle und finanzielle Planung sowie umfangreiche Ressourcen erfordert.

Wenige Monate später wurden die Mittel für die Primarschulreform annähernd verdoppelt, um die Klassenfrequenzen für die Jahrgänge 1-6 abzusenken. Noch immer wurde kein Euro für die Inklusion eingeplant.

Die anschließenden zwei Schuljahre wurden in Bezug auf die Inklusion von der Schulbehörde offiziell als pragmatische Jahre bezeichnet ohne Konzeption und ausreichende finanzielle Grundlage.

Regierungsprogramm der SPD von 2011: Wie versprochen – so gebrochen

Im SPD-Regierungsprogramm von 2011 hieß es zum Thema Inklusion: „Dazu sollen nach dem Vorbild der seit Jahren erfolgreichen Integrationsklassen und der integrativen Regelklassen weitere Angebote geschaffen werden und deutlich mehr Sonderpädagogen an den allgemeinen Schulen unterrichten.“
Ein Jahr später beschloss die allein regierende SPD die vollständige Abschaffung der gut ausgestatteten Integrationsklassen und integrativen Regelklassen.

Bürgerschaftsbeschluss von 2012: Große Ziele bei massiven Kürzungen

2012 beschloss die Hamburger Bürgerschaft mit der Drucksache Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen (1) eine konzeptionelle Grundlage, die eine inklusive Zielsetzung mit völlig unzureichenden Ressourcen verbunden hat. „Die Auskömmlichkeit der Förder-Ressourcen soll auch bei dem zu erwartenden Anstieg der Zahl inklusiv beschulter Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gesichert sein.“(2) Mit Auskömmlichkeit ist gemeint, dass keine zusätzlichen Stellen für die Inklusion geschaffen werden, sondern das Hochwachsen der Inklusion durch Umverteilung und Kürzungen finanziert werden soll.(3)

Gegenüber den früheren Integrationsklassen und integrativen Regelklassen wurde die Personalzuweisung für SchülerInnen mit einer Behinderung um ein Drittel und für den Bereich LSE noch stärker gekürzt.

Koalitionsvereinbarung 2015

Das Ende 2014 gegründete Hamburger Bündnis für schulische Inklusion hatte im Bürgerschaftswahlkampf 2015 mit seiner intensiven Öffentlichkeitsarbeit, einer Demonstration und einer großen Podiumsdiskussion die Forderung nach mehr pädagogischem Personal in der Inklusion zu einem zentralen Wahlkampfthema gemacht.
In den Wahlprogrammen der SPD und der Grünen war die personelle Ausstattung der Inklusion kein Thema. Trotzdem war der Druck so groß, dass in der Koalitionsvereinbarung von Rot/Grün zusätzliche 125 Lehrerstellen für die Inklusion vorgesehen wurden.
Dies war ein wichtiger Teilerfolg auf dem Wege zu einer besseren Ausstattung der schulischen Inklusion.

2017: Volksinitiative Gute Inklusion erreicht substantielle Verbesserung für die Inklusion

Mit fast 25.000 Unterschriften in nur drei Monaten und über zwanzig unterstützenden Organisationen hatte die Volksinitiative einen solchen Druck aufgebaut, dass in den nachfolgenden Verhandlungen eine substantielle Verbesserung der personellen und räumlichen Bedingungen in der schulischen Inklusion durchgesetzt wurden. (s. Erfolge)

Schulische Inklusion 2018: Eine Bilanz mit Widersprüchen

Acht Jahre nach der Verankerung der Inklusion im Schulgesetz ist die Bilanz widersprüchlich:

Viele Schulen haben sich mit großem Engagement auf den Weg gemacht, um ihren Unterricht und das Schulleben so zu verändert, dass das gemeinsame Leben und Lernen in Vielfalt für alle Kinder möglichst ertragreich ist. Aber die unzureichenden Rahmenbedingungen erschweren diese Entwicklung.

Die von der Volksinitiative durchgesetzten Verbesserungen werden ab dem Schuljahr 2018/19 schrittweise hochwachsend in den Schulen ankommen und bessere Bedingungen für die Umsetzung der Inklusion schaffen. Von einer wirklich guten personellen Ausstattung der Inklusion kann aber auch dann noch nicht die Rede sein.

Neben den notwendigen quantitativen Verbesserungen benötigen die Schulen auch deutlich mehr Unterstützung bei der qualitativen inklusiven Unterrichts- und Schulentwicklung.