An die Mitglieder des Schulausschusses von SPD, GRÜNE, LINKE, CDU
Hamburg, den 28.2.2023
Sehr geehrte Mitglieder des Schulausschusses,
der Senat hat mit der Drucksache 22/10512 seine Stellungnahme („4. Fortschrittsbericht“) zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 20.12.2017 „Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion an Hamburgs Schulen – Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative Gute Inklusion“ (Drs. 21/11428) vorgelegt.
Als Initiative Gute Inklusion bitten wir Sie darum, zur Beschäftigung mit der o.g. Drucksache eine Schulausschusssitzung mit öffentlicher Anhörung durchzuführen, um die Sichtweisen der betroffenen Eltern, SchülerInnen, PädagogInnen und ExpertInnen einzubeziehen.
Diese Einbeziehung erscheint uns besonders wichtig, weil
• die Inklusionsquote von Schüler*innen mit einer Behinderung von 2016/17 bis 2022/23 von 45,6% auf 38,9% gesunken ist, während die Sonderschulquote = Exklusionsquote im selben Zeitraum von 54,4% auf 61,1% wuchs (s. Drs. 22/7187 und Drs. 22/10952),
• der 4. Fortschrittsbericht des Senats diese negative Entwicklung verschweigt und erst eine schriftliche kleine Anfrage (Drs. 22/10952) diese Entwicklung enthüllt hat,
• eine umfassende Barrierefreiheit in vielen inklusiven Schulen nicht gewährleistet ist im Gegensatz zu den Sonderschulen,
• die Stunden für personelle Doppelbesetzung in den inklusiven Schulen häufig für Vertretungsunterricht zweckentfremdet werden entgegen dem o.g. Bürgerschaftsbeschluss,
• es bei der Schulbegleitung für behinderte Schüler*innen häufig an Verlässlichkeit, Kontinuität und ausreichender Qualifikation fehlt. Zu diesem Bereich wird im März der Zwischenbericht der wissenschaftlichen Evaluation der Schulbegleitung in Hamburg vorgelegt und könnte in eine öffentliche Anhörung einbezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Pit Katzer
für die Initiative Gute Inklusion