Bildungsgerechtigkeit für Kinder mit einer geistigen Behinderung schaffen
Pressemitteilung vom 6.12.2018:
Diese Kinder benötigen dringend ein schulisches Therapieangebot …
Der Kreiselternrat Sonderschulen – unterstützt von vierzehn Elternverbänden und anderen Organisationen – fordert anlässlich der Verabschiedung des Haushaltes 2019/2020 am 13.12.18 durch die Hamburger Bürgerschaft:
Für Kinder mit einer geistigen Behinderung muss endlich ein schulisches Therapieangebot geschaffen werden (siehe Anlage). Nur so kann Bildungsgerechtigkeit für diese Schüler/innen hergestellt werden.
Für Kinder mit einer körperlichen Behinderung existiert ein solches Angebot schon seit langem in den Sonderschulen und seit diesem Schuljahr auch in der Inklusion. (Am 20.12.17 beschloss die Bürgerschaft einen Konsens mit der Volksinitiative Gute Inklusion, der ab dem Schuljahr 2018/19 schulische Therapie für Kinder mit einer körperlichen Behinderung auch in der Inklusion ermöglicht.)
… aber nicht durch Umverteilung zulasten der Schüler/innen mit einer körperlichen Behinderung
Der damalige alleinregierende SPD-Senat wollte 2015 ein Therapieangebot für Kinder mit einer geistigen Behinderung auf Kosten der Schüler/innen mit einer körperlichen Behinderung umsetzen. Dieses Vorhaben scheiterte an dem Widerstand der Betroffenen und der Oppositionsparteien.
Jetzt haben SPD/GRÜNE zum Haushaltsantrag 2019/2020 lediglich einen Prüfantrag zum Thema Therapie für Schüler/innen mit einer geistigen Behinderung vorgelegt ohne Bedarfsgrundlagen und Ressourcen festzulegen (Bürgerschaftsdrucksache 21/15384). Dieser Antrag lässt sogar offen, ob im Ergebnis der Prüfung nicht wieder eine Umverteilung von Therapiestellen auf Kosten der Kinder mit einer körperlichen Behinderung stattfinden soll.
Forderungen des Kreiselternrats Sonderschulen unterstützt von vierzehn anderen Organisationen
- Im Haushalt 2019/20 müssen für Kinder mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung genauso viele Therapiestunden wie für Schüler/innen mit Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung vorgesehen werden. Das gilt für Kinder in inklusiven Schulen wie in Sonderschulen.
- Die jetzigen Therapie-Ressourcen für SchülerInnen mit Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung dürfen nicht verringert werden.
Angesichts der Größe des Gesamthaushaltes sind die dafür nötigen Therapeutenstellen problemlos finanzierbar.
Anlage
Stellungnahme zu dem Antrag von SPD/GRÜNE zum Haushaltsplan-Entwurf 2019/20
Bedarfsgerechte Therapieressourcen für alle Schülerinnen und Schüler mit speziellem Förderbedarf
Therapieangebot für Schüler/innen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung jetzt
Seit mehreren Jahren setzen wir uns für ein Therapieangebot (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) für Schüler/innen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (GE) ein, das in den Schulalltag integriert ist. (Ein solches Therapieangebot gibt es seit vielen Jahren für Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt KME.)
Wir begrüßen deshalb folgende Aussage in dem o.g. Antrag von SPD/GRÜNE (Bürgerschaftsdrucksache 21/15384):
„Vor dem Hintergrund fachlicher Expertisen ist davon auszugehen, dass auch Schülerinnen und Schüler an Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung einen therapeutischen Bedarf in den Bereichen Physio-/Ergotherapie haben. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler dieser Zielgruppe in Schwerpunktschulen.“
Da der bisherige Haushaltsplan-Entwurf 2019/20 noch keine Bedarfsgrundlagen dafür enthält, wäre die logische Konsequenz, jetzt entsprechende Ressourcen in dem Haushaltsplan 2019/20 festzuschreiben.
Das steht aber nicht in dem Antrag von SPD/GRÜNE. Stattdessen heißt es dort:
„Der Senat wird ersucht, zu prüfen, wie schrittweise in einem gestuften Verfahren bedarfsgerechte Therapieressourcen für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zur Verfügung gestellt werden können“.
Keine Kürzung von Therapiestunden für Schüler/innen mit Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung (KME)
Aus den Erfahrungen der letzten Jahre haben wir die berechtigte Sorge, dass dieser Prüfauftrag zur Kürzung von Therapiestunden für KME-Schulen führt, um sie an die GE-Schulen kostenneutral umzuverteilen. Einen solchen Versuch hatte die damals allein regierende SPD 2015 gestartet.
Der Haushaltplan 2015/16 sah eine Kürzung von 40% der Therapiestunden an den KME-Schulen vor.
Der Protest der Betroffenen sowie die schriftlichen kleinen Anfragen der Oppositionsparteien führten damals dazu, dass dieses Vorhaben nicht umgesetzt wurde.
Therapiestellen für die Sonderschulen geistige Entwicklung und für die Inklusion schaffen
Wir unterstützen die Forderungen des Kreiselternrates der Sonderschulen (s.o. Pressemitteilung):
- Im Haushalt 2019/20 müssen für Kinder mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung genauso viele Therapiestunden wie für Schüler/innen mit Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung vorgesehen werden. Das gilt für Kinder in inklusiven Schulen wie in Sonderschulen.
- Die jetzigen Therapie-Ressourcen für SchülerInnen mit Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung dürfen nicht verringert werden.
Angesichts der Größe des Gesamthaushaltes sind die dafür nötigen Therapeutenstellen problemlos finanzierbar.
Hamburg, 6.12.2018
Arbeitsgemeinschaft Spina Bifida und Hydrocephalus, Deutscher Bundesverband für Logopädie – LV Hamburg, Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V., GGG – Verband der Schulen des gemeinsamen Lernens,
Elternrat der Sonderschule Lokstedter Damm, Elternrat der Sonderschule Marckmannstraße,
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Hamburger Bündnis für schulische Inklusion, Initiative Gute Inklusion für Hamburgs SchülerInnen, KIDS Hamburg e.V. Kontakt- und Informationszentrum Downsyndrom, Landesarbeitsgemeinschaft Eltern für Inklusion, Verband Hamburger Schulleitungen,
Vereinigung der SchulleiterInnen der Stadtteilschulen in Hamburg, VIHS- Verband Integration Hamburger Schulen