DIE LINKE stellt Bürgerschaftsantrag zu schulischen Therapieangeboten für Kinder mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Die Forderungen von vierzehn Organisationen sowie des Kreiselternrates Sonderschulen haben zusammen mit der Pressemitteilung der Initiative Gute Inklusion erste Wirkungen gezeigt.
In einer Pressemitteilung unterstützt die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE diese Forderungen und kündigt einen entsprechenden Antrag an die Bürgerschaft für den Haushaltsplan 2019/2020 an.
Laut TAZ vom 7.12.18 soll dieser Antrag beinhalten, „dass auch Kinder mit geistigen Einschränkungen Anspruch auf je 1,18 Wochenstunden Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie haben.“
In der Summe entspricht das den Therapiewochenstunden für Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung.
In dem TAZ-Artikel wird Olaf Duge, bildungspolitischer Sprecher der Grünen zitiert, „dass es keine Umverteilung zu Lasten der Schülerinnen und Schüler mit körperlicher Behinderung geben wird.“
Weniger eindeutig äußert sich der SPD-Fraktionssprecher Felix Koopmann: „Es ist noch nicht klar, wie viele Mittel die Krankenkassen stellen werden. Und davon hängt ab, wie viel Mittel noch gebraucht werden.“
Beide halten sich bedeckt, wenn es darum geht, wie viele Therapie-Wochenstunden pro Kind zur Verfügung gestellt werden sollen.
(Die o.g. Presseerklärung der LINKEN und der TAZ-Artikel sind unter Pressestimmen zu finden.)