Wir wollen mit der Volksinitiative Gute Inklusion für Hamburgs SchülerInnen erreichen, dass die personellen und räumlichen Rahmenbedingungen für die schulische Inklusion deutlich verbessert werden.
Dabei konzentrieren wir uns bei den Forderungen auf den Aspekt des gemeinsamen Lernens von SchülerInnen mit und ohne Behinderung bzw. sonderpädagogischen Förderbedarf.
Bezugspunkt ist dabei ein umfassender Inklusionsbegriff, wie er auf der Seite über uns dargestellt ist.
Die Umsetzung unserer Forderungen soll bessere Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass sich die allgemeinen Schulen zu guten inklusiven Schulen entwickeln können.
Vorgeschichte und Hintergrund unserer Forderungen
Hamburg war mit den Integrationsklassen (1) und integrativen Regelklassen (2) ab 1990 bundesweit Vorreiter beim gemeinsamen Lernen von SchülerInnen mit und ohne Behinderung bzw. sonderpädagogischen Förderbedarf. Diese beiden Modelle waren personell gut ausgestattet, aber auf eine bestimmte Anzahl von Klassen beschränkt.
2009 wurde das Recht auf schulische Inklusion im Schulgesetz verankert.
Die SPD – von 2011-2015 alleinregierende Partei in Hamburg – hatte in ihrem Regierungsprogramm versprochen, die Zahl der Integrationsklassen und der integrativen Regelklassen deutlich zu erhöhen, um dem erwarteten größeren Bedarf durch die Schulgesetzänderung nachzukommen.
Tatsächlich geschah aber genau das Gegenteil.
Kürzungen beim pädagogischen Personal ab 2012
Mit der Bürgerschaftsdrucksache Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen (3) von 2012 wurden die Integrationsklassen und integrativen Regelklassen abgeschafft und die Personalzuweisung in diesem Bereich drastisch verschlechtert. Auch der Anspruch auf einen Gruppenraum wurde mit den Integrationsklassen gestrichen.
Für SchülerInnen mit einer Behinderung wurde die Personalzuweisung um ein Drittel gekürzt.
Im Bereich LSE war die Kürzung gegenüber den integrativen Regelklassen noch massiver.
Für Kinder mit LSE sah die Bürgerschaft 2012 je drei zusätzliche Lehrerstunden für notwendig an statt der 6,5 Stunden in den integrativen Regelklassen.
Als sich drei Jahre später zeigte, dass der Anteil der Kinder mit LSE in allgemeinen Schulen höher als vermutet ist (7% statt 4%), wurde die Personalzuweisung pro Schüler noch weiter gekürzt, statt mehr Pädagogen einzustellen. Gemessen an diesen Kürzungen sind unsere Forderungen nach mehr pädagogischem Personal moderat.
Fehlendes therapeutisches und pflegerisches Personal
Im Bereich von Therapie und Pflege muss für die betreffenden SchülerInnen ein gleiches Angebot wie an den speziellen Sonderschulen angeboten werden. Da dies zurzeit nicht der Fall ist, entscheiden sich viele Eltern für eine Sonderschule mit einem entsprechenden Angebot, obwohl sie eigentlich für ihr Kind die Inklusion wünschen.
Fehlende Räume
Für die Integrationsklassen waren noch zusätzliche Gruppenräume vorgesehen. Mit deren Abschaffung entfielen auch diese Gruppenräume im Musterflächenprogramm für Schulen.
An den speziellen Sonderschulen ist die Fläche pro Kind deutlich höher als in den allgemeinen Schulen. Das betrifft vor allem die Klassenräume sowie die Gruppen- und Pflegeräume.
Auch in der Inklusion muss der größere Flächenbedarf für SchülerInnen mit einer Behinderung berücksichtigt werden, um dem Bedarf nach Therapie, Pflege, Ausruhen und Kleingruppenarbeit nachkommen zu können. Deshalb fordert die Volksinitiative, 8m² pro Kind mit einer Behinderung im Musterflächenprogramm für allgemeine Schulen zu verankern.
Barrierefreiheit
Ohne Barrierefreiheit gibt es keine uneingeschränkte Teilhabe am gemeinsamen Lernen. Unsere Forderung nach jährlich mindestens 10 Millionen Euro für die nächsten zehn Jahre soll einen schrittweisen barrierefreien Neu- und Umbau von inklusiven Schulen ermöglichen.
(1) 2011 gab es ca. 250 Integrationsklassen in den Jahrgängen 1-10. Sie hatten jeweils 22 SchülerInnen, davon 3-4 mit einer Behinderung. Die Personalzuweisung ermöglichte eine durchgängige Doppelbesetzung durch FachlehrerIn und SonderpädagogIn bzw. SozialpädagogIn/ErzieherIn. Außerdem gab es noch Zeiten für Einzelförderung und ausreichend Zeit für die multiprofessionelle Teamarbeit. Jede Integrationsklasse hatte Anspruch auf einen eigenen Gruppenraum.
(2) 2011 gab es ca. 350 Integrative Regelklassen in 36 Grundschulen. Pro Klasse gab es eine zusätzliche Personalzuweisung von 13 Lehrerunterrichtsstunden Sonderpädagogik als systemische Ressource. Es wurde davon ausgegangen, dass durchschnittlich zwei SchülerInnen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen, Sprache oder emotionale-soziale Entwicklung in jeder Klasse sind. D.h. diese systemische Ressource ging von durchschnittlich 6,5 Lehrerunterrichtsstunden pro SchülerIn mit LSE aus.
(3) https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/36199/inklusive-bildung-an-hamburgs-schulen.pdf
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